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HRS-Bestpreis-Garantie in Deutschland verboten

Das Oberlandesgericht Düsseldorf hat HRS in einer einstweiligen Verfügung unter Androhung einer sechsmonatigen Ordnungshaft verboten, eine Bestpreis-Garantie zu erzwingen. „Das ist eine ganz deutliche Botschaft: Es ist gut und richtig, den Rechtsweg zu beschreiten“, erklärt Thomas Reisenzahn, Generalsekretär der Österreichischen Hoteliervereinigung (ÖHV). Das Oberlandesgericht begründet seinen Spruch mit dem Widerspruch gegen § 1 des deutschen Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen: „Vereinbarungen zwischen Unternehmen, Beschlüsse von Unternehmensvereinigungen und aufeinander abgestimmte Verhaltensweisen, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken, sind verboten.“

Die Bestpreis-Garantie, so die Richter weiter, schließe Wettbewerb nahezu vollständig aus. In Deutschland hat das Start-up JustBook gegen den Mitbewerber geklagt, da es den Wettbewerb zu seinen Ungunsten eingeschränkt sah. In Österreich übernimmt die ÖHV diese Rolle mit der Beschwerde vor der Bundeswettbewerbsbehörde und versteht sich als Anwalt der Hotellerie: „Wir lassen nicht zu, dass Hoteliers in ihrem Recht eingeschränkt werden!“

Das Urteil verspricht zusätzliche Spannung in dem Treffen zwischen HRS-Geschäftsführer Tobias Ragge und österreichischen Hoteliers morgen, Donnerstag, in Wien. T.A.I. wird darüber berichten.

 

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